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Bemessungsverfahren und Richtwerte für die Auslegung von Versickerungsbecken (Bodenfilter) heraus.

 

Neben der Durchführung von weiteren Untersuchungen entsprechend dem aufgezeigten Forschungsbedarf zur Optimierung der Reinigungswirkung des Bodens, muss bereits im klärtechnischen Prozess eine weitgehende Eliminierung der Abwasserinhaltsstoffe erfolgen. Dazu sind gegebenenfalls weitere Aufbereitungsschritte vor Versickerung des Abwassers in das Grundwasser erforderlich.

 

Auf Grund der sehr guten Untersuchungsergebnisse in Bezug auf den Abbau der organischen Abwasserinhaltsstoffe könnte eine Lockerung der Anforderungen der oben genannten Verwaltungsvorschrift hinsichtlich der Parameter CSB und BSB5 in Betracht gezogen werden.

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen sind jedoch die hohen Anforderungen für Stickstoff und Phosphor berechtigt, da für diese Parameter keine eindeutigen Bemessungsverfahren für Anlagen zur Versickerung von biologisch gereinigtem Abwasser existieren. Zudem sind diese Abwasserinhaltsstoffe aus der Sicht des Gewässerschutzes als besonders problematisch anzusehen, da sie zu einer Eutrophierung von Oberflächengewässern führen können.

 

Anhand von Begehungen und Auskünften der Kläranlagenbetreiber werden fünf realisierte Versickerungsanlagen in Brandenburg vorgestellt. Auf Grund nur wenig zur Verfügung stehender Daten war eine Bewertung der Leistungsfähigkeit dieser Anlagen kaum möglich. Es stellte sich jedoch heraus, dass in der Praxis die wasserrechtlichen Genehmigungen geringere Anforderungen an die Kläranlagenabläufe und damit an die Beschaffenheit des zu versickernden Abwassers stellen als es die Verwaltungsvorschrift zur Versickerung biologisch gereinigten Abwassers vorsieht.

 

Insgesamt betrachtet ist das Verfahren der Versickerung von weitgehend gereinigtem Abwasser bei Beachtung der gesetzlichen und grundsätzlichen Anforderungen sowie Schaffung optimaler Bedingungen ökologisch sinnvoll und mit vielen Vorteilen verbunden. Es ist ein alternatives Verfahren zur Abwasserableitung in dünn besiedelten Gebieten, die nicht an leistungsfähigen Vorflutern liegen und eine zentrale Abwasserentsorgung unvertretbare Kosten mit sich bringen würde.

 

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