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„Versickerung von biologisch gereinigtem Abwasser“.

Mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zur Anwendung des § 34 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei Einleitung weitgehend gereinigter Abwässer in das Grundwasser vom 02.03.1993 wird der kleine Auslegungsspielraum des § 34 WHG landesrechtlich geregelt. Durch sie werden bei den in Frage kommenden kleineren Anlagen mit einer Anschlussgröße bis 10 000 Einwohner höhere Anforderungen an die Reinigungsleistung gestellt, als es die Anforderungen der Abwasserverordnung in Anhang 1 vorschreiben. Von kleinen Kläranlagen können diese Anforderungen ohne hohen zusätzlichen Aufwand kaum erfüllt werden.

 

Werden die stofflichen Umsetzungen während der Bodenpassage in der oben genannten Verwaltungsvorschrift nur unzureichend als zusätzliches Reinigungspotential in den Anforderungen berücksichtigt? Hieraus ergibt sich das Ziel der Arbeit - die Bewertung der quantitativen und qualitativen Leistungsfähigkeit von Versickerungsanlagen anhand einer Literaturrecherche, die Auswertung von Betriebserfahrungen realisierter Anlagen sowie das Aufzeigen der sich daraus ergebenden weiter gehenden Forschungsarbeiten.

 

Entsprechend der Aufgabenstellung werden zunächst die Rechtsgrundlagen sowie die allgemeinen Voraussetzungen zur Versickerung von biologisch gereinigtem Abwasser dargestellt.

 

Nach der Erläuterung der Wirkmechanismen der Boden- und Grundwasserpassage und deren Einflussfaktoren werden die Abbau- und Eliminationsmechanismen verschiedener Abwasserinhaltsstoffe aufgezeigt.

 

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